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Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Die Kosten für eine Wohnungsauflösung, Betriebsauflösung oder Entrümpelung können nicht pauschal festgelegt werden, da sie von verschiedenen Faktoren wie der Fläche des Objekts, dem Umfang der Befüllung, der Entfernung zum Parkplatz oder Containerstellplatz und vielen anderen Kriterien abhängen.

Deshalb ist für ein seriöses festes Angebot ein Besichtigungstermin unerlässlich. Dieser Termin ist selbstverständlich kostenfrei, unverbindlich und kann gerne kurzfristig vereinbart werden. Nach der Besichtigung erstellen wir Ihnen ein schriftliches Angebot, das auch potenziell wertvolle Gegenstände berücksichtigt.

„Festpreis“ bedeutet, dass nach der Besichtigung des Objekts ein endgültiger Preis festgelegt wird, der alle Leistungen umfasst, einschließlich der Räumung bis zur besenreinen Übergabe sowie der Abfuhr und Entsorgung aller Gegenstände.

Besichtigunstermine können sehr kurzfristig vereinbart werden. Die Vorlaufzeit für Wohnungsauflösungen dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen. Es kann jedoch vorkommen, dass sich kurzfristig Termine ergeben, sodass wir bereits unmittelbar nach Ihrer Anfrage verfügbar sind. Bitte fragen Sie einfach nach. Kleinaufträge wie Kellerentrümpelungen / Dachboden / Garage können wir in der Regel kurzfristig erledigen.

Die Dauer der Räumungsarbeiten hängt von der Größe und Komplexität des Objekts ab. In der Regel kann eine durchschnittliche 2- bis 4-Zimmer-Wohnung an einem Tag geräumt werden. Bei Häusern mit vielen Zimmern und Nebenräumen oder anderen umfangreichen Objekten kann es jedoch auch mehrere Tage dauern.

Unter „besenrein“ verstehen wir, dass das Objekt leergeräumt und gründlich gefegt wird. Nicht dazu gehören jedoch zum Mietobjekt gehörende Einbauten wie Öfen, fest verklebte Auslegeware, manchmal die Küche oder Teile davon, sowie fest verankerte Gegenstände. Diese zusätzlichen Leistungen können jedoch auf Wunsch vereinbart werden.

Nein, grundsätzlich müssen Sie sich lediglich darauf konzentrieren, Gegenstände zu identifizieren, die nicht geräumt werden sollen, wie persönliche Besitztümer, wichtige Dokumente usw., und diese rechtzeitig aus dem Räumungsbereich entfernen.
Siehe auch: Ablauf.

Eine Wertanrechnung wird in Betracht gezogen, wenn sich besondere Gegenstände von Wert in der Wohnung befinden. Allgemeine Haushaltsgegenstände, Möbel, Elektrogeräte und Flohmarktartikel sind hiervon ausgeschlossen. Der bewertete Gegenstand muss einen besonderen Wiederverkaufswert besitzen, um für eine Anrechnung in Frage zu kommen.

Wir führen eine vollständige Räumung durch, sofern dies vereinbart wurde. Das bedeutet, dass wir sämtliche Gegenstände in der Wohnung entfernen, einschließlich Lampen, Gardinen und nicht verklebte Bodenbeläge. Auf Wunsch können auch Einbauten, Verkleidungen, Vertäfelungen und andere Dekorationen entfernt werden. Zudem entsorgen wir Chemikalien und Sondermüll in haushaltsüblichen Einheiten, wie Farbeimer, Reinigungs- und Pflegemittel, die üblicherweise in jedem Haushalt zu finden sind.

Nein, unser Ziel ist es, so viele Gegenstände wie möglich weiterzuverwenden. Die Entscheidung darüber hängt vom Zustand, Alter, Art und Beschaffenheit der Gegenstände sowie ihrem aktuellen Marktwert ab. Möbelstücke wie ein komplett zerlegtes Schlafzimmer, eine altdeutsche Wohnzimmerschrankwand oder eine demontierte Einbauküche müssen in der Regel entsorgt werden. Einzelmöbel aus neuerer Zeit werden jedoch nicht immer entsorgt.

Weitere Informationen finden Sie unter: Verwertbares

+49 89 - 905 46 206

Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne auch telefonisch zur Verfügung.

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