Verwertbares im Rahmen einer Räumung
“Verwertbares wird angerechnet” bedeutet, dass Gegenstände – mit einem für uns lukrativen Marktwert, im Rahmen einer Auflösung für Sie kostenmindernd sind.
Der Endpreis für eine Haushaltsauflösung / Wohnungsauflösung / Entrümpelung kann sich dadurch reduzieren.
Das Ganze funktioniert nur dann, wenn für die angerechneten Gegenstände eine reale Wiederverkaufschance besteht.
Große Möbel lassen sich leider nicht annähernd zum Kaufpreis wiederverkaufen. Es sind die Kosten für Abbau, Einlagerung, Verkauf und Steuern, durch die es sich dann nicht bezahlt macht. Wir geben uns jedoch mühe Karitatives zu unterstützen und nehmen ggf. Kontakt zu entsprechenden Firmen auf.
Oft sind die interessantesten Objekte für eine Anrechnung, die von denen man es am wenigsten erwarten würde.
Wir empfehlen einen Besichtigungstermin auszumachen, bevor sie „einige Fuhren“ zum Wertstoffhof bringen.
Allerdings bekommen Sie eine pauschale Anrechnung, wenn der Haushalt allgemein gut erhalten und sehr viel für den Flohmarktverkauf da ist.
Wir beraten Sie gern. Rufen Sie an.
089 – 905 46 206